Leistungskatalog
gemäss HEV-Standard
Aufgabe | Beschrieb |
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Vermietung | Die Vermietung der zur Liegenschaft gehörenden Objekte und deren Übergabe. Hierzu gehören die Einholung von Mieterauskünften, Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen sowie die Erstellung der entsprechenden Protokolle. |
Mietzinsanpassungen | Die regelmässige Überprüfung der Mietzinse und aller vertraglichen Nebenleistungen. Mietzinsänderungen führen sie im Einverständnis mit dem Eigentümer durch. |
Inkasso | Das Inkasso der Mietzinse, allfällig vereinbarter Depots und aller vertraglicher Nebenleistungen (Heiz-, Warmwasserkosten usw.) auf den jeweiligen Fälligkeitstermin. Die Bewirtschafter können zur Durchsetzung des Inkassos den Rechtsweg beschreiten. |
Verkehr mit Mietern und Behörden | Der mündliche und schriftliche Verkehr im Rahmen der ordentlichen Liegenschaftsbewirtschaftung mit Mietern und Ämtern sowie Gerichten (inkl. Schlichtungsbehörden). |
Versicherungen | Abschluss, Überwachung und Kündigung von Versicherungsverträgen: Hierzu gehören die Gebäude-, die Gebäudesach- und die Gebäudehaftpflichtversicherung. Im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag mit dem Hauswart werden Unfall, Unfall- und Krankentaggeld sowie Berufshaftpflicht des Hauswarts versichert. Die Versicherung weiterer Risiken erfolgt nach Absprache mit dem Eigentümer. Die Bewirtschafter melden Schadenfälle der Versicherungsgesellschaft und wickelt diese mit der Versicherung ab. |
Buchhaltung/Budget | Die Führung der Buchhaltung über die Liegenschaft nach kaufmännischen Grundsätzen und auf Verlangen das periodische Erstellen eines Budgets. |
Betriebs-, Heiz und Warmwasserkostenrechnung | Die Ermittlung und Durchführung der Betriebs-, Heiz- und Warmwasserabrechnungen und Abrechnung mit den Mietern entsprechend den Bestimmungen der Mietverträge. Die den Bewirtschaftern für die Erstellung der Abrechnung zustehende Vergütung wird den Mietern weiter belastet. |
Bezahlung von Rechnungen | Die Überprüfung und Bezahlung sämtlicher die Liegenschaft betreffende Auslagen wie Strom, Wasser, Kehrichtabfuhr, Liegenschaftensteuer, Lieferanten- und Handwerksrechnungen, Versicherungsprämien sowie Hypothekarzinsen und Amortisationen. |
Unterhalt der Liegenschaft | Regelmässige Kontrolle der Liegenschaft auf ihren Zustand. Die Anordnung der Reparaturen und Renovationen innerhalb der Kompetenzsumme und Überwachung der entsprechenden Arbeiten auf deren richtige Ausführung. Weisen Kostenvoranschläge eine Überschreitung der Kompetenzsumme aus, unterbreiten die Bewirtschafter dem Eigentümer vorgängig ein Kreditgesuch. Ausgenommen sind hiervon einzig Arbeiten, die ausgeführt werden müssen, um drohenden Schaden abzuwenden. |
Hauswartung | Abschluss, Überwachung und Kündigung von Hauswartverträgen. Erstellung und Durchsetzung der Hausordnung. Bereitstellung der Gebrauchsgegenstände und Geräte, die für die ordnungsgemässe Bewirtschaftung und Ausstattung des Hauswarts erforderlich sind. |
Wartungsverträge | Abschluss, Überwachung und Kündigung von Wartungsverträgen. |
Heizung | Die Aufrechterhaltung und Überwachung des Heizbetriebs, Einkauf des Heizmaterials und Erstellung der entsprechenden Abrechnungen. |
Garantieabnahmen | Die Wahrung der Interessen des Eigentümers bei Garantieabnahmen sowie bei der Behebung von Bau- und Garantiemängeln. Orientierung des Eigentümers über bevorstehende Abnahmen und/oder Prüfungen der Liegenschaft so rechtzeitig, dass der Eigentümer oder ein von ihm bestellter Vertreter ebenfalls daran teilnehmen kann. Orientierung des Eigentümers über aufgetretene Bau- und Garantiefälle, die über Bagatellcharakter hinausgehen. |
Liegenschaftsabrechnung | Die Bewirtschafter erstellen auf den Abrechnungstermin die Liegenschaftsabrechnung und stellen diese dem Eigentümer zu. Der Eigentümer ist berechtigt, Unterlagen und Rechnungsbelege einzusehen. Sofern innert 30 Tagen nach erfolgter Zustellung keine Beanstandung erfolgt, gilt die Abrechnung als genehmigt. |